Lageplan zum Bauantrag
Allgemeines
Bestandteil Ihres Bauantrages ist nach Bauvorlagenverordnung ein amtlich Beurkundeter Lageplan zum Bauantrag (Amtlicher Lageplan) – zumeist wird dieser im Maßstab 1:200 oder größer im Maßstab 1:100 gefordert.
Dieser beinhaltet die auf dem Baugrundstück vorhandenen baulichen Anlagen, vorhandene Topografie und die katasterrechtlichen Flurstücksgrenzen.
Zusätzlich könne wir nach Zuarbeit durch den Planer/Architekten und den Bauherren, alle wichtigen Elemente des Bauvorhaben sowie die vorhandenen und vorgesehenen Medienanschlüsse eintragen.
Kosten
Grundlage für die Vermessungskosten ist die Vermessungsgebührenordnung- VermGebO.
Die Gebühr für die Erstellung von Amtlichen Lageplänen ist abhängig von:
- der Größe des Baufeldes
- untergeordnete Wohnanbauten oder untergeordnete Wohnnebengebäude bis 50m² oder um andere Bauvorhaben
- Anzahl der Mehrausfertigungen